Todesfall - Was ist zu tun?

Mitten in den Gefühlen von Trauer, Schmerz und Fassungslosigkeit über den Tod eines geliebten Menschen müssen gleichzeitig erste praktische Schritte gegangen werden.


Diese Aufgaben können überwältigend wirken, doch es gibt Menschen und Institutionen, die Sie in dieser schweren Zeit unterstützen.

1. Einen Arzt verständigen

Wenn Ihr Ange­hö­ri­ger zuhau­se ver­stor­ben ist, müs­sen Sie umge­hend einen Arzt ver­stän­di­gen zur Fest­stel­lung des Todes.

Sie kön­nen den Haus­arzt kom­men las­sen. Ist die­ser nicht erreich­bar oder ver­hin­dert, kön­nen Sie sich an den ärtzli­chen Bereit­schafts­dienst (bun­des­wei­te Ruf­num­mer: 116 117) wen­den oder den Not­arzt unter der 112 rufen.

2. Verweilen und beten bei dem/der Verstorbenen

Neh­men Sie sich die Zeit, die Sie für den Abschied benö­ti­gen und ver­wei­len Sie bei dem/​der Ver­stor­be­nen.

Sie kön­nen eine Ker­ze ent­zün­den und bei dem/​der Ver­stor­be­nen still ver­wei­len und beten.

3. Familienmitglieder und Freunde verständigen

Ver­stän­di­gen Sie Fami­li­en­mit­glie­der, Kin­der und ande­re nahe­ste­hen­de Men­schen, damit die­se sich in aller Ruhe ver­ab­schie­den können.

Bei Bedarf einen Seel­sor­ger rufen
Wenn Sie einen Seel­sor­ger benö­ti­gen, rufen Sie bit­te im Pfarr­ver­bands­bü­ro an oder neh­men Sie direkt Kon­takt auf zu einem Seel­sor­ger.

4. Einen Bestatter beauftragen

Beauf­tra­gen Sie ein Bestat­tungs­in­sti­tut Ihrer Wahl.

Stel­len Sie die wich­tigs­ten Unter­la­gen des/​der Ver­stor­be­nen zusam­men: Per­so­nal­aus­weis, Geburts­ur­kun­de, ggf. Hei­rats­ur­kun­de oder Stamm­buch.

Der Bestat­ter bespricht mit Ihnen alle wei­te­ren Schrit­te
und über­nimmt in der Regel auch die Mel­dung an das Pfarrverbandsbüro.

5. Friedhofsverwaltung kontaktieren

Für alle Fra­gen im Zusam­men­hang mit der Grab­stät­te steht Ihnen die Fried­hofs­ver­wal­tung der Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft Schöll­nach zur Verfügung.