Firmung
Im Sakrament der Firmung empfangen junge Christinnen und Christen die Kraft des Heiligen Geistes, um in der Welt Zeugninnen und Zeugen für das Evangelium zu sein.
Firmung 2027
Infos & Anmeldebogen
Termine - Firmvorbereitung und Firmung 2027
Firmvorbereitung
Die Firmvorbereitung in unserem Pfarrverband findet in Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro Osterhofen statt und begleitet die Jugendlichen auf ihrem Weg zum Sakrament der Firmung.
Den Auftakt bildet die Stunde der Lichter — ein stimmungsvoller Gebetsabend zur Einstimmung auf die Vorbereitungszeit.
Im Zentrum stehen drei Firmworkshops, die vom Jugendbüro Osterhofen durchgeführt werden. Hier setzen sich die Jugendlichen mit ihrem Glauben auseinander, erleben Gemeinschaft und bereiten sich gemeinsam auf ihre bewusste Entscheidung für die Firmung vor.
Die Vorbereitung mündet in den Firmgottesdienst, in dem die Jugendlichen das Sakrament empfangen und durch den Heiligen Geist gestärkt werden.
Praktische Hinweise
Wer kann sich anmelden?
Zur Firmung eingeladen sind alle Jugendlichen, die im Jahr der Firmung bereits 16 Jahre alt sind oder im Laufe des Kalenderjahres 16 Jahre alt werden.
Wer erst mit 17 Jahren oder später gefirmt werden möchte, kann sich jederzeit für das gewünschte Firmungsjahr anmelden.
Einladung
Alle Jugendlichen des entsprechenden Geburtsjahrgangs aus unserem Pfarrverband erhalten ein persönliches Einladungsschreiben zur Firmvorbereitung und zur Firmung.
Anmeldung aus anderen Pfarreien
Firmbewerberinnen und Firmbewerber, die nicht zu den Pfarreien unseres Pfarrverbandes gehören, aber bei uns die Firmvorbereitung mitmachen und gefirmt werden möchten, melden sich bitte rechtzeitig im Pfarrverbandsbüro.
Firmtermin
Alle drei Pfarreien unseres Pfarrverbandes feiern die Firmung gemeinsam an einem Termin — in der Regel am zweiten Samstag im Mai.
Firmort
Die Firmung findet im jährlichen Wechsel zwischen der Pfarrkirche Schöllnach (ungerade Jahre) und der Pfarrkirche Außernzell (gerade Jahre) statt.
Hinweise zum Patenamt
Das Kirchenrecht der Katholischen Kirche (Codex Iuris Canonici) empfiehlt ausdrücklich, dass der Taufpate auch der Firmpate sein soll (can. 893 § 2). Dies ist eine Empfehlung, aber kein Muss. Der Firmbewerber/die Firmbewerberin darf sich seinen Paten oder seine Patin somit selbst aussuchen unter Beachtung der folgenden Voraussetzungen:
- Der Pate/die Patin muss getauft und gefirmt sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Der Pate/die Patin dürfen nicht die Eltern des Firmberwerbers/der Firmbewerberin sein.
- Der Pate/die Patin darf nicht aus der Katholischen Kirche ausgetreten sein.
Es ist auch möglich, sich ohne Pate/Patin firmen zu lassen oder ein Elternteil als Firmbegleiter/in zu benennen.
Ein evangelischer Christ/eine evangelische Christin kann Firmzeuge sein, allerdings braucht es zusätzlich einen katholischen Paten/eine katholische Patin.
„Mit der Kraft der Firmung kann man vorwärts gehen und zwar nicht nur in der Kirche, sondern auch im eigenen Leben. Die Firmung bereitet uns vor, bessere Menschen zu werden und Bürger zu sein und somit auch bessere Christen.”