Kircheneintritt

Der Weg zurück in die Glaubensgemeinschaft.

Sie möch­ten nach Ihrer Kir­chen­aus­tritts­er­klä­rung wie­der Teil der katho­li­schen Kir­che wer­den?
Die Seel­sor­ger unse­res Pfarr­ver­ban­des beglei­ten Sie ger­ne auf die­sem Weg der Ver­söh­nung und Rück­kehr. Spre­chen Sie uns an — wir sind für Sie da.

Was bedeutet ein Wiedereintritt?

Der Wie­der­ein­tritt ist mehr als eine for­ma­le Hand­lung — es ist ein per­sön­li­cher Pro­zess der Glau­bens­er­neue­rung. Gemein­sam reflek­tie­ren wir Ihren Lebens­weg und die Grün­de, die Sie zum Aus­tritt bewo­gen haben.

Der Weg zurück

Der Pro­zess der Wie­der­auf­nah­me in die katho­li­sche Kir­che dau­ert in unse­rem Pfarr­ver­band in der Regel etwa ein hal­bes Jahr und umfasst Gesprä­che zur Klä­rung der per­sön­li­chen Situa­ti­on und der Grün­de für Ihren Kir­chen­aus­tritt sowie seel­sor­ge­ri­sche Beglei­tung. Es soll ein Raum ent­ste­hen, in dem Sie ihre Glau­ben reflek­tie­ren und ver­tie­fen kön­nen.
Am Ende die­ses Weges steht die Aus­söh­nung und Wie­der­auf­nah­me (Rekon­zi­lia­ti­on) in die römisch-katho­li­sche Kirche.

Praktische Schritte

Mel­den Sie sich in unse­rem Pfarr­ver­bands­bü­ro. Danach wird sich einer unse­rer Seel­sor­ger bei Ihnen mel­den.
Brin­gen Sie Ihre Aus­tritts­un­ter­la­gen und einen Tauf­schein mit.
Wir unter­stüt­zen Sie bei allen admi­nis­tra­ti­ven Formalitäten.