Kindertaufe
Mit Freude gratulieren wir Ihnen zur Geburt Ihres Kindes!
Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen wollen, kontaktieren Sie bitte das Pfarrverbandsbüro.
Wir freuen uns auf Sie.
Praktische Hinweise
Voraussetzung
Für die Taufe eines Kindes ist es wichtig, dass die Eltern bzw. die Personensorgeberechtigten dem Glauben der katholischen Kirche zustimmen und bereit dazu sind, ihr Kind in diesem Glauben zu erziehen und es lehren, Gott und den Nächsten zu lieben gemäß der Botschaft und dem Beispiel Jesu.
Anmeldung
Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder per Mail im Pfarrverbandsbüro erfolgen.
Anmeldefrist
Möchten Sie in einem bestimmten Monat einen Tauftermin, dann melden Sie sich bitte bis zum 10. des Vormonats im Pfarrverbandsbüro.
Die Terminvergabe erfolgt sofort bei der Anmeldung. Bitte halten Sie ggf. einen Terminvorschlag bereit.
Dokumente
Zur Taufanmeldung werden eine Kopie der standesamtlichen Geburtsurkunde und eine Selbstauskunft des Taufpaten/der Taufpatin benötigt.
Eine Taufurkunde für das Stammbuch erhalten Sie im Regelfall vom Seelsorger direkt am Ende der Taufe.
Taufort und ‑zeiten
Tauffeiern finden nur in den Pfarrkirchen statt.
In der Regel sind Taufen an jedem Samstag (11:00 Uhr oder 14:00 Uhr) und an jedem Sonntag (11:30 Uhr) möglich.
Taufgespräch
Nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist meldet sich ein Seelsorger bei Ihnen, um einen Termin für ein Gespräch zur Vorbereitung der Tauffeier zu vereinbaren.
Hinweis für Eltern außerhalb des Pfarrverbandes
Eltern, die nicht ihren Hauptwohnsitz in unserem Pfarrverband haben und bei uns ihr Kind taufen lassen möchten, können unsere Pfarrkirchen gerne für eine Taufe nutzen. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall selbst für einen Taufgeistlichen (Priester oder Diakon) sorgen müssen, der die Taufe feiert.
Das Patenamt
Die wichtigste Aufgabe eines Taufpaten/einer Taufpatin ist es, den Täufling auf seinem Glaubensweg zu begleiten und zu unterstützen. Der Taufpate/die Taufpatin soll ein Vorbild im Glauben sein und dem Täufling helfen, die Grundlagen des christlichen Glaubens zu verstehen. Zudem ist der Taufpate/die Taufpatin dazu aufgerufen, für den Täufling zu beten und diesen in schwierigen Zeiten zu begleiten.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für das Patenamt sind im Codex Iuris Canonici (CIC) kirchenrechtlich geregelt (cann. 872 – 874 CIC):
Der Pate/die Patin muss getauft und gefirmt sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Der Pate/die Patin dürfen nicht die Eltern des Täuflings sein.
Der Pate/die Patin darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein.
Ein Getaufter aus einer anderen christlichen Gemeinschaft (evangelisch, freikirchlich etc.) kann Taufzeuge sein. Ein Taufzeuge darf nicht aus seiner Kirche ausgetreten sein. Zum Taufzeugen braucht es zusätzlich einen katholischen Paten/eine katholische Patin; ausgenommen hiervon sind Angehörige der orthodoxen Ostkirchen: Diese dürfen zusammen mit einem Katholiken auch Pate werden.