Kindertaufe

Als erstes Sakrament öffnet die Taufe den Weg in die Gemeinschaft der Kirche und schenkt Ihrem Kind die Zusage, dass Gott es mit seiner bedingungslosen Liebe begleitet.

Mit Freu­de gra­tu­lie­ren wir Ihnen zur Geburt Ihres Kin­des!
Wenn Sie Ihr Kind tau­fen las­sen wol­len, kon­tak­tie­ren Sie bit­te das Pfarr­ver­bands­bü­ro.
Wir freu­en uns auf Sie.

Praktische Hinweise

Vor­aus­set­zung
Für die Tau­fe eines Kin­des ist es wich­tig, dass die Eltern bzw. die Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten dem Glau­ben der katho­li­schen Kir­che zustim­men und bereit dazu sind, ihr Kind in die­sem Glau­ben zu erzie­hen und es leh­ren, Gott und den Nächs­ten zu lie­ben gemäß der Bot­schaft und dem Bei­spiel Jesu.

Anmel­dung

Die Anmel­dung kann per­sön­lich, tele­fo­nisch oder per Mail im Pfarr­ver­bands­bü­ro erfol­gen.

Anmel­de­frist
Möch­ten Sie in einem bestimm­ten Monat einen Tauf­ter­min, dann mel­den Sie sich bit­te bis zum 10. des Vor­mo­nats im Pfarr­ver­bands­bü­ro.
Die Ter­min­ver­ga­be erfolgt sofort bei der Anmel­dung. Bit­te hal­ten Sie ggf. einen Ter­min­vor­schlag bereit.

Doku­men­te
Zur Tau­f­an­mel­dung wer­den eine Kopie der stan­des­amt­li­chen Geburts­ur­kun­de und eine Selbst­aus­kunft des Taufpaten/​der Tauf­pa­tin benö­tigt.
Eine Tauf­ur­kun­de für das Stamm­buch erhal­ten Sie im Regel­fall vom Seel­sor­ger direkt am Ende der Taufe. 

Tauf­ort und ‑zei­ten
Tauf­fei­ern fin­den nur in den Pfarr­kir­chen statt.
In der Regel sind Tau­fen an jedem Sams­tag (11:00 Uhr oder 14:00 Uhr) und an jedem Sonn­tag (11:30 Uhr) möglich.

Tauf­ge­spräch
Nach Ablauf der jewei­li­gen Anmel­de­frist mel­det sich ein Seel­sor­ger bei Ihnen, um einen Ter­min für ein Gespräch zur Vor­be­rei­tung der Tauf­fei­er zu vereinbaren.

Hin­weis für Eltern außer­halb des Pfarr­ver­ban­des
Eltern, die nicht ihren Haupt­wohn­sitz in unse­rem Pfarr­ver­band haben und bei uns ihr Kind tau­fen las­sen möch­ten, kön­nen unse­re Pfarr­kir­chen ger­ne für eine Tau­fe nut­zen. Bit­te beach­ten Sie, dass Sie in die­sem Fall selbst für einen Tauf­geist­li­chen (Pries­ter oder Dia­kon) sor­gen müs­sen, der die Tau­fe feiert.

Das Patenamt

Die wich­tigs­te Auf­ga­be eines Taufpaten/​einer Tauf­pa­tin ist es, den Täuf­ling auf sei­nem Glau­bens­weg zu beglei­ten und zu unter­stüt­zen. Der Taufpate/​die Tauf­pa­tin soll ein Vor­bild im Glau­ben sein und dem Täuf­ling hel­fen, die Grund­la­gen des christ­li­chen Glau­bens zu ver­ste­hen. Zudem ist der Taufpate/​die Tauf­pa­tin dazu auf­ge­ru­fen, für den Täuf­ling zu beten und die­sen in schwie­ri­gen Zei­ten zu begleiten.

Vor­aus­set­zun­gen
Die Vor­aus­set­zun­gen für das Paten­amt sind im Codex Iuris Cano­ni­ci (CIC) kir­chen­recht­lich gere­gelt (cann. 872 – 874 CIC):

Der Pate/​die Patin muss getauft und gefirmt sein und das 16. Lebens­jahr voll­endet haben.
Der Pate/​die Patin dür­fen nicht die Eltern des Täuf­lings sein.
Der Pate/​die Patin darf nicht aus der katho­li­schen Kir­che aus­ge­tre­ten sein.


Ein Getauf­ter aus einer ande­ren christ­li­chen Gemein­schaft (evan­ge­lisch, frei­kirch­lich etc.) kann Tauf­zeu­ge sein. Ein Tauf­zeu­ge darf nicht aus sei­ner Kir­che aus­ge­tre­ten sein. Zum Tauf­zeu­gen braucht es zusätz­lich einen katho­li­schen Paten/​eine katho­li­sche Patin; aus­ge­nom­men hier­von sind Ange­hö­ri­ge der ortho­do­xen Ost­kir­chen: Die­se dür­fen zusam­men mit einem Katho­li­ken auch Pate werden.

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